Deine Sauna-Auszeit

SICHERHEITSHINWEISE

Gesundheit, Aufstellung und Betrieb deiner Zeltsauna.

7) Pflichten des Mieters und Sicherheitshinweise

7.1 Allgemeine Pflichten

Der Mieter verpflichtet sich, die gesamte Mietausstattung sorgfältig, bestimmungsgemäß und entsprechend den bereitgestellten Betriebs- und Sicherheitshinweisen zu nutzen.

Die Sicherheitshinweise der Saunanomaden GbR sowie die bereitgestellte Bedienungsanleitung sind vor der ersten Inbetriebnahme vollständig zu lesen und während der gesamten Mietdauer einzuhalten.

Eigenmächtige technische Veränderungen an der Mietausstattung sowie das Entfernen oder Verändern von Sicherheitseinrichtungen und Warnhinweisen sind untersagt.

7.2 Gesundheitliche Sicherheit

  • Minderjährige dürfen die Zeltsauna ausschließlich unter ständiger Aufsicht eines Erziehungsberechtigten und nach vorheriger ärztlicher Rücksprache nutzen.
  • Minderjährigen ist die eigenständige Bedienung des Saunaofens untersagt.
  • Personen mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder anderen gesundheitlichen Einschränkungen sowie Schwangere sollten vor der Saunanutzung ärztlichen Rat einholen.
  • Die Nutzung unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ist untersagt.
  • Die Saunatemperatur ist regelmäßig zu kontrollieren. Temperaturen von 100 °C und darüber sind möglich. Die zulässigen Betriebsgrenzen des Herstellers sind einzuhalten.
  • Die Aufenthaltsdauer ist der individuellen körperlichen Belastbarkeit anzupassen. Als Orientierung gelten 10–15 Minuten pro Saunagang.
  • Bei Schwindel, Übelkeit, Atembeschwerden, Kreislaufproblemen oder sonstigem Unwohlsein ist die Sauna sofort zu verlassen.
  • Auf ausreichende Flüssigkeitszufuhr und angemessene Abkühlung ist zu achten.

7.3 Aufstellung und Brandschutz

  • Die Zeltsauna darf ausschließlich im Freien betrieben werden. Der Betrieb in geschlossenen Räumen, Garagen oder unter Überdachungen ist untersagt.
  • Das Zelt muss auf einem ebenen, stabilen und tragfähigen Untergrund aufgestellt werden.
  • Das Zelt ist ordnungsgemäß mit Heringen, Abspannseilen oder geeigneten Gewichten zu sichern.
  • Die vorgeschriebenen Sicherheitsabstände zu Gebäuden, Fahrzeugen, Bäumen und brennbaren Materialien sind einzuhalten.
  • Der Saunaofen darf ausschließlich mit der vorgesehenen Hitzeschutzmatte beziehungsweise geeigneten feuerfesten Unterlagen entsprechend den Herstellervorgaben betrieben werden.
  • Es darf ausschließlich der vorgesehene NORLIVA-Holzofen mit ordnungsgemäß montiertem Schornstein verwendet werden.
  • Das Schornsteinrohr muss durch die vorgesehene Zeltöffnung geführt werden. Schornstein und Lüftungsöffnungen müssen frei bleiben.
  • Ein geeignetes Löschmittel muss jederzeit griffbereit sein.
  • Bei Sturm, starkem Schneefall oder anderen gefährlichen Wetterbedingungen darf die Sauna nicht betrieben werden.

7.4 Sicherer Betrieb des Saunaofens und Saunaaufgüsse

  • Der Saunaofen darf während des Betriebs niemals unbeaufsichtigt bleiben.
  • Es darf ausschließlich trockenes, unbehandeltes und für den Ofen geeignetes Brennholz verwendet werden.
  • Brennbare Flüssigkeiten, Chemikalien, behandeltes Holz, Abfälle und andere ungeeignete Brennstoffe sind verboten.
  • Benzin, Spiritus und andere Brandbeschleuniger dürfen niemals zum Anzünden oder Nachfeuern verwendet werden.
  • Offenes Feuer außerhalb des Saunaofens ist untersagt.
  • Ofen und Schornstein können extrem heiß werden. Heiße Oberflächen dürfen nicht berührt werden.
  • Beim Nachlegen von Holz dürfen nur die vorgesehenen Griffe mit geeigneten Hitzeschutzhandschuhen angefasst werden.
  • Kinder und Haustiere sind vom heißen Ofen und Schornstein fernzuhalten.
  • Brennbare Gegenstände, Kleidung und Handtücher sind vom Ofen fernzuhalten.
  • Für ausreichende Belüftung ist zu sorgen. Bei Rauchentwicklung im Zelt oder Verdacht auf Kohlenmonoxid ist die Sauna sofort zu verlassen und der Betrieb einzustellen.
  • Der Ofen und der Schornstein dürfen nicht eigenmächtig verändert werden.
  • Saunaaufgüsse dürfen ausschließlich mit dafür geeigneten Aufgussmitteln und entsprechend den Herstellervorgaben durchgeführt werden.
  • Saunaöle und Aufgusskonzentrate sind entsprechend ihrer Dosierungsanleitung ausreichend mit Wasser zu verdünnen.
  • Unverdünnte Saunaöle, alkoholhaltige oder sonstige brennbare Flüssigkeiten dürfen niemals direkt auf die heißen Saunasteine oder den Saunaofen gegeben werden.
  • Aufgusswasser ist vorsichtig und nur in geeigneter Menge auf die dafür vorgesehenen Saunasteine zu geben, um Verbrühungen und Schäden am Ofen zu vermeiden.

7.5 Kontrolle und Umgang mit Schäden

  • Vor jeder Nutzung ist die Mietausstattung auf erkennbare Schäden und sicherheitsrelevante Mängel zu überprüfen.
  • Zeltgewebe, Reißverschlüsse, Abspannseile, Ofen, Schornstein und Verbindungen sind auf erkennbare Beschädigungen zu kontrollieren.
  • Bei sicherheitsrelevanten Schäden oder Funktionsstörungen ist die Nutzung sofort einzustellen.
  • Schäden und Mängel sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.
  • Eigenmächtige Reparaturen oder der Austausch von Bauteilen sind untersagt.

7.6 Abbau, Reinigung und Rückgabe

  • Nach der Nutzung ist das Saunazelt ausreichend zu lüften und vollständig trocknen zu lassen.
  • Saunaofen, Asche und Schornsteinrohre müssen vor dem Abbau und Verpacken vollständig abgekühlt sein.
  • Heiße Asche und Glut dürfen nicht in brennbare Behälter gefüllt oder unbeaufsichtigt zurückgelassen werden.
  • Der Saunaofen darf nicht durch Übergießen mit Wasser zwangsweise abgekühlt werden.
  • Die Sitzbänke, Bodenflächen und das mitgelieferte Zubehör sind nach der Nutzung von groben Verschmutzungen und sonstigen Rückständen zu befreien.
  • Die Reinigung hat schonend und entsprechend den Herstellervorgaben zu erfolgen. Aggressive Reinigungsmittel, Scheuermittel oder andere materialschädigende Substanzen dürfen nicht verwendet werden.
  • Sämtliche Mietgegenstände sind vor dem Verpacken ausreichend zu trocknen, um Schimmelbildung, unangenehme Gerüche und Materialschäden zu vermeiden.
  • Die Mietausstattung ist auf Vollständigkeit und Beschädigungen zu überprüfen.
  • Die Ausstattung ist vollständig, in einem ordnungsgemäßen und gereinigten Zustand entsprechend den vereinbarten Rückgabebedingungen zurückzugeben.

7.7 Übergabeprotokoll und Einweisung

Bei der Übergabe wird ein Übergabeprotokoll erstellt. Darin werden der Zustand der Zeltsauna, die Vollständigkeit der Ausstattung sowie bereits vorhandene Schäden dokumentiert.

Der Mieter bestätigt im Übergabeprotokoll den Erhalt der Sicherheitshinweise und der Bedienungsanleitung sowie die erfolgte Einweisung in den sicheren Aufbau und Betrieb der Zeltsauna.

Die bereitgestellten Betriebs- und Sicherheitshinweise sind während der gesamten Mietdauer einzuhalten.

Die vollständigen Mietbedingungen zu Haftung, Stornierung, Übergabe und Rückgabe findest du in unseren AGB. Bei Fragen erreichst du uns über die Kontaktseite.