Rechtliches
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Kundeninformationen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Kundeninformationen
Inhaltsverzeichnis
1. Geltungsbereich
2. Vertragsschluss
3. Widerrufsrecht
4. Überlassung der Mietsache
5. Miete und Zahlungsbedingungen
6. Gebrauch der Mietsache, Gebrauchsüberlassung an Dritte
7. Pflichten des Mieters und Sicherheitshinweise
8. Änderungen an der Mietsache
9. Erhaltungspflicht des Vermieters, Rechte des Mieters bei Mängeln
10. Haftung
11. Vertragslaufzeit, Beendigung des Mietverhältnisses
12. Rückgabe der Mietsache
13. Anwendbares Recht
14. Gerichtsstand
15. Alternative Streitbeilegung
1) Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") der Saunanomaden GbR, vertreten durch die Gesellschafter Marvyn Killian Wünsche und Poria Homadelbar (nachfolgend "Vermieter"), gelten für alle Mietverträge, die ein Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend „Mieter“) mit dem Vermieter hinsichtlich der auf der Website des Vermieters dargestellten Mietsachen abschließt. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Mieters widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.
1.2 Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
1.3 Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
2) Vertragsschluss
2.1 Die auf der Website des Vermieters beschriebenen Mietsachen stellen keine verbindlichen Angebote seitens des Vermieters dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots auf Abschluss eines Mietvertrages durch den Mieter.
2.2 Der Mieter kann das Angebot über das in die Website des Vermieters integrierte Online-Bestellformular abgeben. Dabei gibt der Mieter, nachdem er die ausgewählten Mietsachen in den virtuellen Warenkorb gelegt und den elektronischen Bestellprozess durchlaufen hat, durch Klicken des den Bestellvorgang abschließenden Buttons ein rechtlich verbindliches Vertragsangebot in Bezug auf die im Warenkorb enthaltenen Mietsachen ab.
2.3 Der Vermieter kann das Angebot des Mieters innerhalb von fünf Tagen annehmen,
- indem er dem Mieter eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Auftragsbestätigung in Textform (Fax oder E-Mail) übermittelt, wobei insoweit der Zugang der Auftragsbestätigung beim Mieter maßgeblich ist, oder
- indem er dem Mieter die Mietsache überlässt, wobei insoweit der Zugang der Mietsache beim Kunden maßgeblich ist, oder
- indem er den Mieter nach Abgabe von dessen Bestellung zur Zahlung auffordert.
Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, kommt der Vertrag in dem Zeitpunkt zustande, in dem eine der vorgenannten Alternativen zuerst eintritt. Nimmt der Vermieter das Angebot des Mieters innerhalb vorgenannter Frist nicht an, so gilt dies als Ablehnung des Angebots mit der Folge, dass der Mieter nicht mehr an seine Willenserklärung gebunden ist.
2.4 Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach der Absendung des Angebots durch den Mieter zu laufen und endet mit dem Ablauf des fünften Tages, welcher auf die Absendung des Angebots folgt.
2.5 Bei der Abgabe eines Angebots über das Online-Bestellformular des Vermieters wird der Vertragstext nach dem Vertragsschluss vom Vermieter gespeichert und dem Mieter nach Absendung von dessen Bestellung in Textform (z. B. E-Mail, Fax oder Brief) übermittelt. Eine darüber hinausgehende Zugänglichmachung des Vertragstextes durch den Vermieter erfolgt nicht.
2.6 Vor verbindlicher Abgabe der Bestellung über das Online-Bestellformular des Vermieters kann der Mieter mögliche Eingabefehler durch aufmerksames Lesen der auf dem Bildschirm dargestellten Informationen erkennen. Ein wirksames technisches Mittel zur besseren Erkennung von Eingabefehlern kann dabei die Vergrößerungsfunktion des Browsers sein, mit deren Hilfe die Darstellung auf dem Bildschirm vergrößert wird. Seine Eingaben kann der Kunde im Rahmen des elektronischen Bestellprozesses so lange über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren, bis er den Button anklickt, welcher den Bestellvorgang abschließt.
2.7 Für den Vertragsschluss steht die deutsche Sprache zur Verfügung.
2.8 Die Bestellabwicklung findet in der Regel automatisiert per E-Mail statt. Der Mieter hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die vom Vermieter versandten E-Mails empfangen werden können.
3) Widerrufsrecht
3.1 Verbrauchern steht grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu.
3.2 Nähere Informationen zum Widerrufsrecht ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung des Vermieters.
4) Überlassung der Mietsache
4.1 Die Mietsache wird dem Mieter zur Selbstabholung an der vereinbarten Abholadresse überlassen oder durch den Vermieter im Rahmen eines kostenpflichtig gebuchten Liefer- und Abholservices an die vereinbarte Lieferanschrift gebracht.
4.2 Bei gebuchtem Liefer- und Abholservice stimmen Vermieter und Mieter die Übergabe und Abholung ab. Der Mieter stellt sicher, dass der vereinbarte Standort zugänglich ist und eine sichere Aufstellung entsprechend den Sicherheits- und Herstellervorgaben möglich ist.
4.3 Bei Selbstabholung holt der Mieter die Mietsache nach Absprache innerhalb des vereinbarten Abholfensters ab und bringt sie nach Mietende selbst zurück. Liefer- und Abholkosten fallen bei Selbstabholung nicht an.
4.4 Mietverträge werden ausschließlich mit Personen ab 18 Jahren geschlossen. Der Vermieter behält sich vor, Identität und Alter anhand eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises zu überprüfen. Minderjährige dürfen die Zeltsauna ausschließlich unter ständiger Aufsicht eines Erziehungsberechtigten und nach vorheriger ärztlicher Rücksprache nutzen. Die Bedienung des Saunaofens durch Minderjährige ist untersagt.
4.5 Sofern der Mieter die Mietsache nicht persönlich, sondern durch einen von ihm beauftragten Dritten abholen lässt, hat der Mieter dem Vermieter zuvor die Identität des Dritten mitzuteilen. Der Vermieter behält sich bei Abholung der Mietsache durch einen Dritten vor, die Identität des Dritten anhand eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises zu überprüfen.
5) Miete und Zahlungsbedingungen
5.1 Die auf der Website des Vermieters angegebenen Preise sind Gesamtpreise. Gemäß der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet oder ausgewiesen. Gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Abholkosten sowie Kosten für einen gebuchten Aufbau, Abbau oder Komplettservice werden gesondert angegeben.
5.2 Die Miete umfasst die Vergütung für die Überlassung der Mietsache sowie für deren Instandhaltung und Instandsetzung.
5.3 Auf Wunsch des Mieters vorgenommene Anpassungen und/oder Änderungen der Mietsache sind gesondert zu vergüten, soweit sie nicht zur Instandhaltung bzw. Instandsetzung der Mietsache, bzw. zur Sicherung des vertragsmäßigen Gebrauchs erforderlich sind.
5.4 Die Miete wird wie folgt abgerechnet:
- Die Miete ist für die gesamte Vertragslaufzeit im Voraus zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Für die Zahlung der Miete kann der Mieter zwischen unterschiedlichen Zahlungsarten wählen, die auf der Website des Vermieters angegeben werden. Gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Abholkosten sind zusammen mit der Miete zu entrichten.
5.5 Es wird keine Kaution erhoben.
6) Gebrauch der Mietsache, Gebrauchsüberlassung an Dritte
6.1 Die Mietsache darf nur zu den vertraglich vereinbarten Zwecken verwendet werden.
6.2 Die gemeinsame Nutzung der Mietsache durch den Mieter, seine Familienmitglieder und Gäste ist erlaubt. Der Mieter hat sicherzustellen, dass alle Nutzer die Betriebs- und Sicherheitshinweise einhalten. Die eigenständige Weitergabe oder Weitervermietung der Mietsache an Dritte ohne vorherige Zustimmung des Vermieters ist untersagt.
7) Pflichten des Mieters und Sicherheitshinweise
7.1 Allgemeine Pflichten
Der Mieter verpflichtet sich, die gesamte Mietausstattung sorgfältig, bestimmungsgemäß und entsprechend den bereitgestellten Betriebs- und Sicherheitshinweisen zu nutzen.
Die Sicherheitshinweise der Saunanomaden GbR sowie die bereitgestellte Bedienungsanleitung sind vor der ersten Inbetriebnahme vollständig zu lesen und während der gesamten Mietdauer einzuhalten.
Eigenmächtige technische Veränderungen an der Mietausstattung sowie das Entfernen oder Verändern von Sicherheitseinrichtungen und Warnhinweisen sind untersagt.
7.2 Gesundheitliche Sicherheit
- Minderjährige dürfen die Zeltsauna ausschließlich unter ständiger Aufsicht eines Erziehungsberechtigten und nach vorheriger ärztlicher Rücksprache nutzen.
- Minderjährigen ist die eigenständige Bedienung des Saunaofens untersagt.
- Personen mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder anderen gesundheitlichen Einschränkungen sowie Schwangere sollten vor der Saunanutzung ärztlichen Rat einholen.
- Die Nutzung unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ist untersagt.
- Die Saunatemperatur ist regelmäßig zu kontrollieren. Temperaturen von 100 °C und darüber sind möglich. Die zulässigen Betriebsgrenzen des Herstellers sind einzuhalten.
- Die Aufenthaltsdauer ist der individuellen körperlichen Belastbarkeit anzupassen. Als Orientierung gelten 10–15 Minuten pro Saunagang.
- Bei Schwindel, Übelkeit, Atembeschwerden, Kreislaufproblemen oder sonstigem Unwohlsein ist die Sauna sofort zu verlassen.
- Auf ausreichende Flüssigkeitszufuhr und angemessene Abkühlung ist zu achten.
7.3 Aufstellung und Brandschutz
- Die Zeltsauna darf ausschließlich im Freien betrieben werden. Der Betrieb in geschlossenen Räumen, Garagen oder unter Überdachungen ist untersagt.
- Das Zelt muss auf einem ebenen, stabilen und tragfähigen Untergrund aufgestellt werden.
- Das Zelt ist ordnungsgemäß mit Heringen, Abspannseilen oder geeigneten Gewichten zu sichern.
- Die vorgeschriebenen Sicherheitsabstände zu Gebäuden, Fahrzeugen, Bäumen und brennbaren Materialien sind einzuhalten.
- Der Saunaofen darf ausschließlich mit der vorgesehenen Hitzeschutzmatte beziehungsweise geeigneten feuerfesten Unterlagen entsprechend den Herstellervorgaben betrieben werden.
- Es darf ausschließlich der vorgesehene NORLIVA-Holzofen mit ordnungsgemäß montiertem Schornstein verwendet werden.
- Das Schornsteinrohr muss durch die vorgesehene Zeltöffnung geführt werden. Schornstein und Lüftungsöffnungen müssen frei bleiben.
- Ein geeignetes Löschmittel muss jederzeit griffbereit sein.
- Bei Sturm, starkem Schneefall oder anderen gefährlichen Wetterbedingungen darf die Sauna nicht betrieben werden.
7.4 Sicherer Betrieb des Saunaofens und Saunaaufgüsse
- Der Saunaofen darf während des Betriebs niemals unbeaufsichtigt bleiben.
- Es darf ausschließlich trockenes, unbehandeltes und für den Ofen geeignetes Brennholz verwendet werden.
- Brennbare Flüssigkeiten, Chemikalien, behandeltes Holz, Abfälle und andere ungeeignete Brennstoffe sind verboten.
- Benzin, Spiritus und andere Brandbeschleuniger dürfen niemals zum Anzünden oder Nachfeuern verwendet werden.
- Offenes Feuer außerhalb des Saunaofens ist untersagt.
- Ofen und Schornstein können extrem heiß werden. Heiße Oberflächen dürfen nicht berührt werden.
- Beim Nachlegen von Holz dürfen nur die vorgesehenen Griffe mit geeigneten Hitzeschutzhandschuhen angefasst werden.
- Kinder und Haustiere sind vom heißen Ofen und Schornstein fernzuhalten.
- Brennbare Gegenstände, Kleidung und Handtücher sind vom Ofen fernzuhalten.
- Für ausreichende Belüftung ist zu sorgen. Bei Rauchentwicklung im Zelt oder Verdacht auf Kohlenmonoxid ist die Sauna sofort zu verlassen und der Betrieb einzustellen.
- Der Ofen und der Schornstein dürfen nicht eigenmächtig verändert werden.
- Saunaaufgüsse dürfen ausschließlich mit dafür geeigneten Aufgussmitteln und entsprechend den Herstellervorgaben durchgeführt werden.
- Saunaöle und Aufgusskonzentrate sind entsprechend ihrer Dosierungsanleitung ausreichend mit Wasser zu verdünnen.
- Unverdünnte Saunaöle, alkoholhaltige oder sonstige brennbare Flüssigkeiten dürfen niemals direkt auf die heißen Saunasteine oder den Saunaofen gegeben werden.
- Aufgusswasser ist vorsichtig und nur in geeigneter Menge auf die dafür vorgesehenen Saunasteine zu geben, um Verbrühungen und Schäden am Ofen zu vermeiden.
7.5 Kontrolle und Umgang mit Schäden
- Vor jeder Nutzung ist die Mietausstattung auf erkennbare Schäden und sicherheitsrelevante Mängel zu überprüfen.
- Zeltgewebe, Reißverschlüsse, Abspannseile, Ofen, Schornstein und Verbindungen sind auf erkennbare Beschädigungen zu kontrollieren.
- Bei sicherheitsrelevanten Schäden oder Funktionsstörungen ist die Nutzung sofort einzustellen.
- Schäden und Mängel sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.
- Eigenmächtige Reparaturen oder der Austausch von Bauteilen sind untersagt.
7.6 Abbau, Reinigung und Rückgabe
- Nach der Nutzung ist das Saunazelt ausreichend zu lüften und vollständig trocknen zu lassen.
- Saunaofen, Asche und Schornsteinrohre müssen vor dem Abbau und Verpacken vollständig abgekühlt sein.
- Heiße Asche und Glut dürfen nicht in brennbare Behälter gefüllt oder unbeaufsichtigt zurückgelassen werden.
- Der Saunaofen darf nicht durch Übergießen mit Wasser zwangsweise abgekühlt werden.
- Die Sitzbänke, Bodenflächen und das mitgelieferte Zubehör sind nach der Nutzung von groben Verschmutzungen und sonstigen Rückständen zu befreien.
- Die Reinigung hat schonend und entsprechend den Herstellervorgaben zu erfolgen. Aggressive Reinigungsmittel, Scheuermittel oder andere materialschädigende Substanzen dürfen nicht verwendet werden.
- Sämtliche Mietgegenstände sind vor dem Verpacken ausreichend zu trocknen, um Schimmelbildung, unangenehme Gerüche und Materialschäden zu vermeiden.
- Die Mietausstattung ist auf Vollständigkeit und Beschädigungen zu überprüfen.
- Die Ausstattung ist vollständig, in einem ordnungsgemäßen und gereinigten Zustand entsprechend den vereinbarten Rückgabebedingungen zurückzugeben.
7.7 Übergabeprotokoll und Einweisung
Bei der Übergabe wird ein Übergabeprotokoll erstellt. Darin werden der Zustand der Zeltsauna, die Vollständigkeit der Ausstattung sowie bereits vorhandene Schäden dokumentiert.
Der Mieter bestätigt im Übergabeprotokoll den Erhalt der Sicherheitshinweise und der Bedienungsanleitung sowie die erfolgte Einweisung in den sicheren Aufbau und Betrieb der Zeltsauna.
Die bereitgestellten Betriebs- und Sicherheitshinweise sind während der gesamten Mietdauer einzuhalten.
8) Änderungen an der Mietsache
8.1 Der Vermieter ist berechtigt, Änderungen an der Mietsache vorzunehmen, sofern diese der Erhaltung dienen. Maßnahmen zur Verbesserung dürfen nur vorgenommen werden, wenn sie für den Mieter zumutbar sind und hierdurch der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache nicht beeinträchtigt wird. Der Vermieter hat den Mieter über entsprechende Maßnahmen rechtzeitig im Voraus in Kenntnis zu setzen. Entstehen dem Mieter aufgrund dieser Maßnahmen Aufwendungen, so sind diese vom Vermieter zu ersetzen.
8.2 Änderungen und Anbauten an der Mietsache durch den Mieter bedürfen der vorhergehenden Zustimmung des Vermieters. Dies gilt insbesondere für Anbauten oder Einbauten sowie die Verbindung der Mietsache mit anderen Gegenständen. Bei Rückgabe der Mietsache stellt der Mieter auf Verlangen des Vermieters den ursprünglichen Zustand wieder her.
9) Erhaltungspflicht des Vermieters, Rechte des Mieters bei Mängeln
9.1 Der Vermieter ist verpflichtet, die Mietsache für die Dauer der Mietzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten und die dazu erforderlichen Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten durchzuführen. Die entsprechenden Maßnahmen werden in regelmäßigen Wartungsintervallen sowie beim Auftreten von Mängeln, Störungen oder Schäden durchgeführt. Dem Vermieter ist der hierzu erforderliche Zugang zu der Mietsache zu gewähren.
9.2 Der Mieter hat dem Vermieter auftretende Mängel, Störungen oder Schäden unverzüglich anzuzeigen.
9.3 Die Behebung von Mängeln erfolgt durch kostenfreie Nachbesserung bzw. Reparatur der Mietsache. Hierzu ist dem Vermieter ein angemessener Zeitraum einzuräumen. Mit Zustimmung des Mieters kann der Vermieter die Mietsache oder einzelne Komponenten der Mietsache zum Zwecke der Mängelbeseitigung austauschen. Der Mieter wird seine Zustimmung hierzu nicht unbillig verweigern.
9.4 Eine Kündigung des Mieters gem. § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn dem Vermieter ausreichende Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist. Von einem Fehlschlagen der Mängelbeseitigung ist erst auszugehen, wenn diese unmöglich ist, wenn sie vom Vermieter verweigert oder in unzumutbarer Weise verzögert wird, wenn begründete Zweifel bezüglich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn aus anderen Gründen eine Unzumutbarkeit für den Mieter gegeben ist.
9.5 Die Rechte des Mieters wegen Mängeln sind ausgeschlossen, soweit dieser ohne Zustimmung des Vermieters Änderungen an der Mietsache vornimmt oder vornehmen lässt, es sei denn, der Mieter weist nach, dass die Änderungen keine für den Vermieter unzumutbaren Auswirkungen auf Analyse und Beseitigung des Mangels haben. Die Rechte des Mieters wegen Mängeln bleiben unberührt, sofern der Mieter zur Vornahme von Änderungen, insbesondere im Rahmen der Ausübung des Selbstbeseitigungsrechts gem. § 536a Abs. 2 BGB berechtigt ist, und diese fachgerecht ausgeführt sowie nachvollziehbar dokumentiert wurden.
10) Haftung
10.1 Die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters nach § 536a Abs. 1 BGB wegen Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden waren, ist ausgeschlossen.
10.2 Im Übrigen haftet der Vermieter dem Mieter aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen, auch deliktischen Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz wie folgt:
10.2.1 Der Vermieter haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt
- bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
- bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist,
- aufgrund zwingender Haftung wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.
10.2.2 Handelt der Mieter als Verbraucher mit Sitz in Deutschland oder als Unternehmer, gelten folgende Haftungsbeschränkungen:
Verletzt der Vermieter fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist seine Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern er nicht gemäß vorstehender Ziffer unbeschränkt haftet. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Vermieter nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Mieter regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist eine Haftung des Vermieters ausgeschlossen, sofern er nicht gemäß vorstehender Ziffer unbeschränkt haftet.
10.2.3 Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Vermieters für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
11) Vertragslaufzeit, Beendigung des Mietverhältnisses
11.1 Das Mietverhältnis wird befristet geschlossen und endet automatisch mit Ablauf der vereinbarten Mietdauer. Die Mietdauer wird dem Mieter auf der Website des Vermieters mitgeteilt.
11.2 Die Miete beginnt mit Überlassung der Mietsache an den Mieter.
11.3 Das Recht des Mieters zur außerordentlichen Kündigung gem. § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs sowie das Recht jeder Partei zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
11.4 Kündigungen können schriftlich oder in Textform (z. B. per E-Mail an info@saunanomaden.de) erklärt werden. Gesetzliche Kündigungsrechte bleiben unberührt.
11.5 Eine Stornierung ist bis 48 Stunden vor Mietbeginn möglich. Bei einer Stornierung weniger als 48 Stunden vor Mietbeginn werden 100 % des vereinbarten Mietpreises berechnet; eine Erstattung erfolgt in diesem Fall nicht. Bei Nichtabholung oder Nichterscheinen werden ebenfalls 100 % des vereinbarten Mietpreises berechnet. Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Gesetzliche Widerrufsrechte bleiben unberührt.
12) Rückgabe der Mietsache
12.1 Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Mieter dem Vermieter die Mietsache in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben.
12.2 Der Mieter hat die Kosten für die Wiederherstellung bei von ihm zu vertretenden Schäden oder Mängeln an der Mietsache zu ersetzen.
12.3 Bei Selbstabholung bringt der Mieter die Mietsache nach Ablauf der vereinbarten Mietdauer an die vereinbarte Rückgabeadresse zurück. Bei gebuchtem Liefer- und Abholservice holt der Vermieter die Mietsache nach Mietende am vereinbarten Standort wieder ab. Die Liefer- und Abholkosten werden bei der Buchung gesondert angegeben.
12.4 Bei Überschreitung der vereinbarten Mietdauer ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter für jeden Tag der Überschreitung einen dem vereinbarten Mietzins entsprechenden Betrag zu bezahlen. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadens behält sich der Vermieter ausdrücklich vor.
12.5 Bei Rückgabe wird ein Rückgabe- bzw. Übernahmeprotokoll erstellt. Beschädigungen sowie fehlende oder beschädigte Ausstattung werden dokumentiert. Vom Mieter zu vertretende Schäden, die während der Mietzeit entstehen, sowie von ihm zu vertretende fehlende oder beschädigte Ausstattung werden dem Mieter in Rechnung gestellt.
13) Anwendbares Recht
Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, gewährte Schutz entzogen wird.
14) Gerichtsstand
Handelt der Mieter als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Vermieters. Hat der Mieter seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Geschäftssitz des Vermieters ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, wenn der Vertrag oder Ansprüche aus dem Vertrag der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Mieters zugerechnet werden können. Der Vermieter ist in den vorstehenden Fällen jedoch in jedem Fall berechtigt, das Gericht am Sitz des Mieters anzurufen.
15) Alternative Streitbeilegung
Der Vermieter ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.
Copyright-Hinweis: Der Ausgangstext dieser AGB wurde von den Fachanwälten der IT-Recht Kanzlei erstellt und ist urheberrechtlich geschützt (https://www.it-recht-kanzlei.de). Die Angaben zum Vermieter und die ergänzenden Regelungen zu Sicherheit, Stornierung, Kaution sowie Übergabe und Rückgabe wurden nachträglich angepasst bzw. ergänzt.